Häufig gestellte Fragen

FAQ zur Auf Schalke eG

Wie kann ich Mitglied der Fördergenossenschaft werden? Was kostet ein Anteil? Was wird mit dem Geld gemacht, das in der Fördergenossenschaft liegt?  Antworten auf diese und noch weitere Fragen sind in den FAQ zu finden.

FAQ

Was ist eine Fördergenossenschaft?

Bei einer Fördergenossenschaft handelt es sich um eine Vereinigung von Personen, die sich zusammenschließen, um Ziele zu verfolgen und zu fördern, die gemeinsam besser zu erreichen sind als allein. Im Unterschied zu einer Genossenschaft, die auf die unmittelbare wirtschaftliche Förderung und den Nutzen ihrer aktiven Mitglieder ausgerichtet ist, zielt eine Fördergenossenschaft eher auf die Unterstützung eines bestimmten Zwecks oder Dritter ab, ohne dass die Mitglieder selbst Leistungen nutzen müssen.

Wo finde ich die Satzung der Auf Schalke eG?

Die Satzung der Auf Schalke eG ist unter folgendem Link  zu finden.

Wie kann ich Mitglied der Genossenschaft werden?

Du kannst Mitglied der Fördergenossenschaft werden, wenn Du Mitglied beim FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. bist. Unternehmen und Vereine können ab 40 Anteilen beitreten. Die Mitgliedschaft in der Auf Schalke eG erhältst Du dann durch eine Beitrittserklärung und eine anschließende Zulassung durch den Vorstand der Genossenschaft.

Der erste Schritt zur Zeichnung von Anteilen ist das Ausfüllen des Beitrittsformulars. Hierfür gibt es die Möglichkeit, das Formular digital  auszufüllen. Außerdem ist es möglich, den Antrag analog  einzureichen.

Für die analoge Befüllung kann das Dokument heruntergeladen werden – alternativ ist es am Service Center an der Geschäftsstelle, sowie an Spieltagen an der Kasse West 1 verfügbar. Das Formular kann direkt abgegeben, postalisch zugesandt oder per Mail an: mitglied@aufschalkeeg. de  geschickt werden.

Welche Rechte habe ich als Genosse?

Folgende Rechte sichern Dir die Mitbestimmung und Transparenz innerhalb der Genossenschaft:

Stimmrecht bei der Generalversammlung 
Als Fördergenosse hast Du das Recht, an der Generalversammlung teilzunehmen und Dein Stimmrecht auszuüben. Dort werden wichtige Entscheidungen getroffen, wie die Wahl eines Großteils des Aufsichtsrats, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Gewinns. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Anteile. Bei Entscheidungen gilt es also, die Mehrheit der Mitglieder zu überzeugen und nicht nur die Mitglieder, die die meisten Anteile halten. Unternehmen und Vereine üben ihr Stimmrecht durch den gesetzlichen Vertreter bzw. zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter aus und haben wie natürliche Personen eine Stimme.

Informationsrecht 
Als Mitglied der Fördergenossenschaft hast Du das Recht, im Rahmen der Generalversammlung Informationen über die Geschäftslage zu erhalten und Auskunft vom Vorstand zu verlangen.

Aktives und passives Wahlrecht 
Als Fördergenosse kannst Du wählen und für Ämter kandidieren (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat).

Antragsrecht 
Du hast das Recht, Anträge in der Generalversammlung zu stellen.

Gewinnbeteiligung 
Wenn ein Jahresüberschuss zustande kommt, entscheidest Du mit allen weiteren Mitgliedern der Fördergenossenschaft darüber, wofür dieser verwendet wird.

Recht auf Austritt 
Du kannst unter Einhaltung der Kündigungsfrist von fünf Jahren zum Ende des Geschäftsjahres aus der Fördergenossenschaft austreten. Danach erhältst Du auch Deinen eingezahlten Geschäftsanteil zum Kaufpreis zurück.

Was muss ich für die Zeichnung bereithalten?

Halte bitte Dein Ausweisdokument, die Daten Deines bevorzugten Zahlungsmittels und ggf. Deinen Fördergenossenschafts-Gutschein bereit.

Was kostet ein Genossenschaftsanteil?

Ein Geschäftsanteil kostet 250 Euro. Er muss von Dir sofort vollständig eingezahlt werden. Als Eintrittsgeld zahlst Du außerdem einmalig 75 Euro, Unternehmen und Vereine 500 Euro. Das Eintrittsgeld (Verwaltungsgebühr) deckt dabei ausschließlich die Verwaltungskosten. Als Mitglied des S04 kannst Du Dich mit mindestens einem Anteil an der Fördergenossenschaft beteiligen, Unternehmen und Vereine mit mindestens 40.

Wie bezahle ich mein(e) Anteile?

Anteile an der Auf Schalke eG können auf der Zeichnungsplattform per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung, Apple Pay, Google Pay sowie mittels eines Gutscheins erworben werden. Die Gutscheine – für sich selbst oder zum Verschenken – sind in verschiedenen Staffelungen auf shop.schalke04.de/genossenschaft  erhältlich. Unabhängig vom gewählten Zahlungsweg wird im Zeichnungsprozess um die Hinterlegung der eigenen Bankverbindung gebeten. Das liegt daran, dass die Fördergenossenschaft eine Bankverbindung benötigt, um in Zukunft mögliche Rückzahlungen oder Ausschüttungen anweisen zu können.

Wer sitzt im Vorstand?

Den Vorstand der Genossenschaft bilden Vorstandsvorsitzender Jürgen Gerdes, ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Post DHL Group und zuletzt Geschäftsführer der Porta Unternehmensgruppe sowie Christina Rühl-Hamers, Vorständin Finanzen beim FC Schalke 04 und Michael Kalthoff, Vorstandsvorsitzender RAG Aktiengesellschaft.

Erhalte ich für meine Anteile Zinsen?

Eine feste Rendite ist mit der Mitgliedschaft in der Auf Schalke eG nicht verbunden. Die Genossenschaft strebt mittelfristig positive Ergebnisse an – deren Höhe voraussichtlich bis zu zwei Prozent Ausschüttung pro Mitglied bedeuten könnte und maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadion-Gesellschaft abhängt, an der sich die Auf Schalke eG beteiligt. Die Ergebnisse der Stadion-Gesellschaft können schwanken. Über die Verwendung eines möglichen Jahresüberschusses entscheidet die Generalversammlung – etwa durch eine Ausschüttung an die Mitglieder oder durch Reinvestitionen in Projekte zur Förderung des S04. Da die Auf Schalke eG gegründet wurde, um den e.V. zu stärken, verfolgt sie keine vorrangig renditeorientierten Ziele. Ein Beitritt sollte deshalb in erster Linie als langfristige Unterstützung des Vereins verstanden werden.

Kann ich meine Anteile an Minderjährige übertragen?

Sowohl der Erwerb durch als auch die Übertragung von Anteilen auf Minderjährige sind möglich. Minderjährige können direkt Anteile erwerben, wobei die Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Prozess eingeholt werden muss. Alternativ können bestehende Anteile auf Minderjährige übertragen werden. Beide Optionen stehen zur Verfügung.

Stimmberechtigt sind Minderjährige allerdings nur bedingt. Für minderjährige Genossen stimmen die gesetzlichen Vertreter ab.

Ich möchte einen Anteil verschenken. Wo kann ich Gutscheine dafür kaufen?

Die Gutscheine für die Anteile erhältst Du ganz einfach und unkompliziert online im  Auf Schalke eG-Shop.  Solltest Du kein Mitglied beim FC Schalke 04 sein, kannst Du trotzdem einen Gutschein erwerben und verschenken. Einlösen können diesen Gutschein dann aber nur S04-Mitglieder.

Du kannst beim Gutscheinkauf einen Wert für bis zu zehn Arena-Anteilen auswählen. Optional kannst Du auch das Eintrittsgeld hinzufügen. Deinen Gutschein bekommst Du nach Abschluss Deiner Bestellung und Bezahlung per Mail zugeschickt. Bitte beachte, dass der Versand aus technischen Gründen in manchen Fällen erst nach einigen Stunden erfolgt. Solltest Du Deinen Gutschein nicht erhalten haben, können wir ihn Dir erneut zuschicken. Bitte wende Dich dazu per Mail an kontakt@aufschalkeeg.de .